allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Reisebüro I. Weintz bietet verschiedene Reiseleistungen unterschiedlicher Veranstalter an.

Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, in dessen Rahmen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen.

Ein Reisevertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Reiseveranstalter zusammen.

Die gewünschte Vermittlung unterliegt im Besonderen folgenden Bedingungen:

1. Abschluss des Vertrags

Das Reisebüro leitet die Reisewünsche (sofern nicht online geschehen) an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zusammen.

Dem Reisevertrag und der Reiseleitung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibung des Veranstalters zugrunde. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in die Reisebestätigung!

2. Anzahlung

Auch wenn der Veranstalter keine oder auch nur eine geringe Anzahlung fordert, so hat der Kunde dem Reisebüro mit verbindlicher Angabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung i.H.v. 20% des voraussichtlichen Reisepreises, max. jedoch i.H.v. 250,-- pro Person zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Veranstalter mit dem Kunden nicht direkt abrechnet. Kommt die Buchung nicht zustande, so wird die Anzahlung unverzüglich rückerstattet.

3. Bezahlung des Restreisepreises

Der Rest des Reisepreises ist spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu entrichten, wobei die Unterlagen auch einen Sicherungsschein enthalten müssen. Die Zahlung kann nur in gesicherter Form vorgenommen werden, also in bar oder nach eingegangener Überweisung auf das Konto des Reisebüros. Dies gilt nur, sofern nicht mit dem Veranstalter direkt mit dem Kunden abgerechnet wird.

Wünscht der Kunde die Versendung der vom Reisebüro zu versendenden Unterlagen, so kann dies erst erfolgen, wenn der Reisepreis dem Konto des Reisebüros gutgeschrieben wurde. Dabei ist dem zu zahlenden Reisepreis ein Versandkostenanteil für Einschreibebriefe i.H.v. 4,00 hinzuzufügen.

4. Rücktritt von der gebuchten Reise

Die durch Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. Das Reisebüro hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Auf die jeweiligen Reisebedingungen der Veranstalter wird verwiesen.

5. Leistungen verschiedener Veranstalter

Wird das Reisebüro vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschieden Reiseveranstaltern anzufragen und diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem Reisebüro nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnug des Reisebüros aus Verwaltungsgründen zusammengefasst werden. Das Reisebüro ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.

Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reisedienstleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können, da bei einer eventuellen Schlechtleistung eines Veranstalters dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, der naturgemäß deutlich höher liegen wird.

6. Reiseversicherung

Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket enthalten.

7. Einreisedokumente, Visa etc.

Für die Beschaffung etwaiger Einreisedokumete (Visa, Reisepass, Gesundheitsdokumente o. ä.) übernimmt der Kunde die eigene Verantwortung. Das gleiche gilt für möglicherweise notwendige Impfungen.

8. Haftung

Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekanntzugeben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens vor Ablauf eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen.

Die Haftung des Reisebüros im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

8.Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (BRD) hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Heinsberg vereinbart.

Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.

Stand: 2002-06-14

Reisebüro I. Weintz

Inhaberin Astrid Weintz

Grabenstr. 29, 52525 Heinsberg

Tel.: 0049 - 2452 939 494, Fax: 0049 - 2452 65776,

Internet: www-weintz-reisen.de

e-mail: reisebuero.weintz@t-online.de